Die Unternehmensteuerreform 2008 komtm und mit ihr kommt erwartungsgemäß nicht nur Gutes, klar, sonst wäre es ja keine Reform…
Das sie teilweise gravierende Neuerungen bringt ist Ihnen sicherlich auch nicht fremd und da die Details wie immer für Laien, die neben bei auch mal arbeiten müssen, kaum zu verstehen sind, versteht sich von selbst.
Deshalb beachten Sie unbedingt den Investitionsabzugsbetrag und befragen Sie Ihren Steuerberater dazu!
Sauber können wir Ihnen das auch nicht merh erklären, ohne dass Sie uns wild um den Hals fallen und da Sie eh zur Steuerberatung rennen, können wir uns Erklärungsversuche auch gleich fragen – sprechen Sie ihn direkt darauf an, man weiß ja nie.
Der neue Investitionsabzugsbetrag ersetzt die alte Ansparrücklage.
Mit dieser neuen Regelung wurde der bisherige bilanzpolitische Spielraum der Ansparabschreibung eingeschränkt.
Es sollen zwar auch weiterhin kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden, das aber nur, wennt eine Investitionsabsicht auch tatsächlich verwirklicht wird.