Kaufleute und Unternehmer / Unternehmen müssen Geschäftsunterlagen ja 6 oder gar 10 Jahre lang aufbewahren, was nicht nur die Steuern oder Steuererklärung betrifft. Da sammelt sich mit der Zeit ja was an, was man nun wirklich nicht mehr unbedingt braucht und daher hier, natürlich unverbindlich, der Hinweis, was denn so alles 2008 vernichtet werden darf:

  • Eigentlich alle Dokumente die nicht direkt anderen Vorschriften wie der Gewährleistung unterliegen aus dem Jahr 1997 oder früher wie Informationen zum Anlagevermögen oder Bewirtungsbelege / Bewirtungsnachweise. 
  • Natürlich auch Geschäftsbücher mit einer letzte Eintragung aus 1997 und vorher.
  • Jahresabschluss, Eröffnungsbilanz, Inventare, von 1997 und früher.
  • Buchungsbelege, Rechnungen, Lieferscheine, der Steuerbescheid samt Schriftverkehr zum Einspruch, Kontoauszüge von 1997 und davor.
  • Wichtig insbesondere für die Umsatzsteuer, weg was von 1997 und früher datiert ist.
  • Anders sieht es bei Lohnkonten und entsprechende Belege aus, hier kann alles bis 2001 weg.
  • endlich auch Geschäftsbriefe, die 2001 oder früher geschrieben (und gesendet) oder empfangen wurden.
  • und und und
  • Wie gesagt doch schon einiges und sicherlich einige Aktenordner bzw. Kartoons voll. Da macht es schon Sinn mal den Steuerberater zu fragen bzw. sich eine außerordentliche Steuerberatung zu gönnen. Die Rhein main T. ist da nur ein Beispiel von tausenden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die man online finden kann und die auch mal helfen, ohne dass man nebenan wohnt oder hinfahren muss.