Unternehmer bzw. Unternehmen können seit letztes Jahr bei betrieblich veranlassten Sachzuwendungen und Geschenken die Möglichkeit nutzen, eine Pauschalversteuerung von 30 % zu leisten.
In dem Fall muss der Empfänger dieser Geschenke diese nicht versteuern.
Die Pauschversteuerung bei Geschenken an Personen, die nicht eigene Arbeitnehmer sind, umfasst Geschenke mit einem Wert bis € 35,00.
Ein Beispiel: Man schenkt einem Geschäftspartner ein Geschenk im Wert 30 Euro. Man übernimmt selber die pauschale Steuer von 30 % und kann die gesamte Aufwendung von insgesamt 39 Euro Betriebsausgabe ansetzen. Den Empfänger des Geschenks muss man dann aber über die Steuer Übernahme unterrichten.
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.