Nicht immer greift der Staat in die Altersversorgung, aber immer öfters und das obwohl er hier seinen ureigensten Aufgaben nicht mehr nachkommt!
Ob Geld aus der Lebensversicherung oder der Rentenversicherung zu versteuern ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Es ist zu unterscheiden zwischen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die bis 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden und solchen mit Vertragsschluss ab 1. Januar 2005.

Bei den alten Verträgen sind die Leistungen grundsätzlich steuerfrei. Vorausgesetzt die Verträge sind länger als 12 Jahre gelaufen.
Manch einer mag sich evtl. noch an die Versicherungsvermittlerflut von damals erinnern, die ausnahmsweise mal nicht ganz nutzlos war.
Hier sei auch noch einmal darauf hinzuweisen, dass selbst im grunde unattraktive Uraltverträge doch noch einen erheblichen Vorteil haben!